Mietwohnung reinigen – Mieter Pflichten im Überblick:

  • Allgemeine Reinhaltungs- und Reinigungspflicht

dazu gehört, dass die Mietwohnung frei von Staub, Schmutz und Ungeziefer gehalten wird

Wichter Hinweis für Mieter: Diese Mieter Pflicht besteht sowohl während des Mietverhältnisses, als auch bei Beendigung und somit auch für die Mietwohnungsendreinigung!

  • Mietwohnungsendreinigung im besenreinen Zustand

Der Mieter muss die Wohnung im leeren und sauberen Zustand übergeben. Er darf keinerlei Gegenstände zurücklassen, es sei denn es ist vorab mit dem Vermieter so vereinbart.

Wichter Hinweis für Mieter: Bleiben Gegenstände zurück, die der Vermieter entsorgen muss, kann dieser auf Kosten des Mieters nachträglich ein Sperrmüllunternehmen beauftragen.

Enthält der Mietervertrag den Hinweis der „besenreinen“ Übergabe, genügt jedoch nicht ein kurzes Fegen. Zur Besenreinheit gehören:

  • Ordentlich gekehrter oder gesaugter Boden bzw. Teppichboden
  • Entfernung aller Verschmutzungen auf Böden, an Wänden oder Decken
  • Entfernung der Spinnenweben in allen Räumen
  • Grobe Reinigung von Türen und Fenstern, Badeinrichtungen und Heizkörpern
  • Vergessen Sie nicht die Räumung aller Gegenstände sowie die Reinigung von genutzten Dach- oder Kellerräumen
  • Balkon und Terrasse kehren und von Schmierresten befreien
  • Reinigung von Einbauküche und Kühlschrank

Mietwohnungsendreinigung – Reinigung Vermieter Pflichten

Der Vermieter ist immer daran interessiert, dass Mieter die Mietwohnung reinigen und auch bei Auszug durch eine Endreinigung einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglichen. Allerdings kann der Vermieter nicht erwarten, dass der Mieter zum Beispiel auch die Fenster gründlich und streifenfrei putzt oder Schönheitsreparaturen vor Auszug vornimmt.

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Mietwohnung reinigen – Vermieter Pflichten im Überblick:

  • Besenreinheit der Wohnung bei Übergabe prüfen – dazu gehört die Entfernung grober Verschmutzung durch den Mieter, jedoch zum Beispiel nicht die gründliche Reinigung der Fenster

Wichter Hinweis für Vermieter: Weist die Wohnungsendreinigung erhebliche Mängel auf kann der Vermieter auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma beauftragen. Dabei muss es sich jedoch um grobe Verschmutzung oder Schäden in der Mietwohnung handeln.

  • Reparaturen vornehmen, die im Rahmen normaler Verschleißerscheinungen auftreten
  • Bagatellschäden beseitigen (sollen Mieter für kleinere Schäden zahlen, muss das im Mietvertrag vorher ausdrücklich vereinbart worden sein)
  • weiß streichen oder Tapeten entfernen
  • Türen oder Fenster streichen
  • Rauchmelder installieren und warten

Tipps für Wohnungsbesitzer: Prüfen Sie bei Auszug genau, welche Mängel in der Mietwohnung bestehen, die eventuell vom Mieter getragen werden müssen. Dies gilt jedoch nur für Schäden, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie nicht zu penibel vor. Bei einer besenreinen Übergabe können Sie leider nicht erwarten, dass die Wohnung bei Auszug sorgfältig gewischt wurde oder die Fenster in einem streifenfreien Zustand sind.

Nutzen Sie ein schriftliches Übergabeprotokoll, um eventuelle Streitigkeiten zur Wohnungsendreinigung von Anfang an zu minimieren