Wenn Sie für Ihren Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert haben, so gehört das Beantragen eines Halteverbotes und der dazugehörigen Halteverbotsschilder in vielen Fällen zum Leistungsumfang. Informieren Sie sich bei dem betreffenden Unternehmen jedoch – sollte das Halteverbot für den Umzug nicht zum Leistungsumfang gehören, so sollten Sie sich selbst um die Beantragung kümmern. Um Halteverbotsschilder zu beantragen, müssen Sie sich an die für Ihren Stadtteil oder Bezirk zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Dies sollte mindestens vierzehn Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin geschehen. Die Behörde erteilt Ihnen die Erlaubnis für das Halteverbot; hierfür werden Gebühren fällig, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Anschließend benötigen Sie noch die Halteverbotsschilder, mit denen Sie vor Ort das Halteverbot markieren und ausweisen können. Die Schilder werden von verschiedenen Unternehmen vermietet, zumeist umfasst deren Service aber noch mehr Leistungen.

So kümmern sich Unternehmen um das Halteverbot

Verschiedene Unternehmen in ganz Österreich bieten den Service an, sich für Sie um die Halteverbotsschilder zu kümmern. Zu den Leistungen gehört neben der Miete der Schilder oftmals auch das professionelle Aufstellen unter Beachtung aller Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Und auch die Beantragung des Halteverbots selbst wird von vielen Unternehmen übernommen. Bei der Beantragung des Halteverbotes sind auch regionale Besonderheiten zu beachten: Nicht alle Unternehmen, die die Dienstleistung anbieten, sind auch in ganz Österreich tätig.

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