Durch das Coronavirus liegen grad zwangsläufig viele geplante Termine und Aktivitäten auf Eis. Doch was ist, wenn sich ein wichtiger Termin nicht verschieben lässt – zum Beispiel ein Umzug?

Umzüge sind oft von langer Hand geplant, stehen Monate im Vorraus fest. Das Coronavirus zwingt aber momentan die ganze Gesellschaft, auf spontane Veränderungen zu reagieren.

Denn grundsätzlich ist ein Umzug während einer angeordneten häuslichen Quarantäne nicht durchsetzbar. Laut der Behörde darf das zu Hause in dieser Zeit nur unter ausdrücklicher Erlaubnis des Gesundheitsamtes verlassen werden – ein Umzug wird dabei keine angemessene Ausnahme darstellen.

Aber: Wer sich nicht in Quarantäne befindet, darf seinen Umzug wie geplant durchführen. Umzugsunternehmen dürfen weiter arbeiten

„Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygiene-Standards halten muss, steht nichts entgegen“, betonte die Polizei. „Ein privater Umzug ist nur mit Helfenden aus Ihrem häuslichen Umfeld erlaubt.“ Das heißt: Die Familie und die Wohngemeinschaft darf mit anpacken. Andere Freunde oder Bekannte aber nicht.

Unser Umzugsunternehmen ist erreichbar.

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