Die Frage ob Sie in Zeiten von Corona selbst ein Umzug durchführen dürfen kann eine kostspielige Ordnungswidrigkeit werden. Denn zum staatlich angeordneten Reduzieren der sozialen Kontakte gehört vielerorts auch der Verzicht auf Helfer.

Andere Bundesländer andere Regelungen beim Umzug

Allerdings ist diese Frage – so wie viele andere – nicht eindeutig beziehungsweise nicht einheitlich geregelt: Grundsätzlich können Menschen zwar weiter umziehen, doch die einzelnen Bundesländer haben teilweise unterschiedliche Regelungen verfügt.

Die Durchführung eines Umzugs ist in allen Bundesländern erlaubt. Hier gilt grundsätzlich, dass ein Umzug nur durchgeführt werden sollte, wenn dieser zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist. Eine Umzugsfirma kann hierfür problemlos beauftragt werden. Es muss aber der Mindestabstand zwischen allen Beteiligten eingehalten werden.

Wird der Umzug privat durchgeführt, muss man dagegen auf viele helfende Hände verzichten: Auch wenn man gerne Freunde dabei haben möchte, die mit anpacken, sollte man darauf in den Ländern mit strengen Ausgangsbeschränkungen verzichten. Hier darf in der Regel nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes umgezogen werden. Auch wenn Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands in den meisten Bundesländern erlaubt ist, gilt das nicht zwangsläufig auch für einen Umzug.

Es gibt auch Bundesländer, die großzügigere Regelungen vorsehen. Teilweise dürfen hier Freunde oder Familienangehörige unabhängig vom Hausstand helfen. Man sollte sich daher vor der Durchführung eines Umzugs unbedingt über die vor Ort geltenden Regelungen informieren

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