Halteverbotsschilder für den Umzug sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um am Tag des Umzugs sowohl vor der alten wie auch vor der neuen Wohnung ausreichend Platz für das Be- und Entladen des Umzugswagens zu haben. Die Schilder lassen sich natürlich nicht ohne weiteres aufstellen – dazu ist eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde notwendig. Generell wird unterschieden zwischen einfachen und doppelseitigen Halteverboten. Letztere betreffen beide Straßenseiten und bieten sich beispielsweise in den engen Straßen und Gassen von Altstädten an. Für die Beantragung eines Halteverbots und der dazugehörigen Halteverbotsschilder ist ein bestimmter Vorlauf notwendig – am Vorabend des Umzugs bringt dieser Schritt nichts mehr.

Wie Sie Halteverbotsschilder beantragen können

Wenn Sie für Ihren Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert haben, so gehört das Beantragen eines Halteverbotes und der dazugehörigen Halteverbotsschilder in vielen Fällen zum Leistungsumfang. Um Halteverbotsschilder zu beantragen, müssen Sie sich an die für Ihren Stadtteil oder Bezirk zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Dies sollte mindestens vierzehn Tage vor dem eigentlichen Umzugstermin geschehen. Die Behörde erteilt Ihnen die Erlaubnis für das Halteverbot; hierfür werden Gebühren fällig, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Anschließend benötigen Sie noch die Halteverbotsschilder, mit denen Sie vor Ort das Halteverbot markieren und ausweisen können. Die Schilder werden von verschiedenen Unternehmen vermietet, zumeist umfasst deren Service aber noch mehr Leistungen.

So kümmern sich Unternehmen um das Halteverbot

Verschiedene Unternehmen bieten den Service an, sich für Sie um die Halteverbotsschilder zu kümmern. Zu den Leistungen gehört neben der Miete der Schilder oftmals auch das professionelle Aufstellen unter Beachtung aller Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Und auch die Beantragung des Halteverbots selbst wird von manchen Unternehmen übernommen.

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